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Patientenverfügung

Jeder Mensch kann aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder wegen eines Unfalls in die Lage kommen, dass die eigenen Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung nicht mehr selbst mitgeteilt werden können.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die in diesem Falle für Klarheit sorgt. Sie legen damit fest, welche Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Sie sollten den Inhalt regelmäßig, zum Beispiel jährlich, überprüfen und mit Unterschrift und Datum bestätigen. Teilen Sie Ihren engen Angehörigen den Ort der Aufbewahrung mit, alternativ hilft außerdem eine Eintragung in das Vorsorgeregister.

Rechtzeitig vorsorgen – im Krankheitsfall hilft die doppelte Absicherung.

Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, können Sie beizeiten eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig. Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall. Sie sollten mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten.

Informationen und Textbausteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

www.bmjv.de

Eine ärztliche sowie ggf. eine juristische Beratung ist immer hilfreich und kann Unsicherheiten ausschließen.